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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/07/0009 E 15. Juli 1986 RS 1Stammrechtssatz
Selbst das Vorliegen eines Flächenwidmungsplanes bedeutet noch nicht, dass die Festlegung der Widmung einer Waldfläche als Bauland zur Erteilung einer Rodungsbewilligung führen muss. Vielmehr hat die Forstbehörde auch in einem solchen Fall zu prüfen, ob iSd § 17 Abs 2 ForstG das öffentliche Interesse an der Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche überwiegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100130.X04Im RIS seit
20.11.2000