RS Vwgh 1995/3/29 94/10/0130

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.1995
beobachten
merken

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/07/0009 E 15. Juli 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Selbst das Vorliegen eines Flächenwidmungsplanes bedeutet noch nicht, dass die Festlegung der Widmung einer Waldfläche als Bauland zur Erteilung einer Rodungsbewilligung führen muss. Vielmehr hat die Forstbehörde auch in einem solchen Fall zu prüfen, ob iSd § 17 Abs 2 ForstG das öffentliche Interesse an der Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche überwiegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100130.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten