RS Vwgh 1995/3/29 94/05/0326

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Veröffentlicht am 29.03.1995
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

BauO NÖ 1976 §56 Abs2;
B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

Die Anschlußpflicht eines Gemeindebürgers an den öffentlichen Kanal gemäß § 56 Abs 2 NÖ BauO 1976 besteht unabhängig davon, ob anderen Gemeindebürgern zu Recht oder zu Unrecht eine solche Anschlußverpflichtung vorgeschrieben wurde oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994050326.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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