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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976 §56 Abs2;Rechtssatz
Die Anschlußpflicht eines Gemeindebürgers an den öffentlichen Kanal gemäß § 56 Abs 2 NÖ BauO 1976 besteht unabhängig davon, ob anderen Gemeindebürgern zu Recht oder zu Unrecht eine solche Anschlußverpflichtung vorgeschrieben wurde oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994050326.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009