RS Vwgh 1995/3/29 94/10/0189

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.1995
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ABGB §302;
ApG 1907 §12 Abs1;
ApG 1907 §15 Abs1;
ApG 1907 §46 Abs2;

Beachte

Siehe jedoch: 0955/67 E 30. Jänner 1968 VwSlg 7279 A/1968 RS 1;

Rechtssatz

Hat der Inhaber einer Apothekenkonzession von dieser keinen Gebrauch gemacht, so bedeutet dies insbesondere, daß rechtsgeschäftliche Verfügungen, die ein "Apothekenunternehmen" oder wenigstens einzelne Unternehmensbestandteile (abgesehen von der Apothekenkonzession) betreffen, nicht vorliegen (hier: kein Übergang der Apotheke iSd § 15 ApG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100189.X01

Im RIS seit

23.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten