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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §302;Beachte
Siehe jedoch: 0955/67 E 30. Jänner 1968 VwSlg 7279 A/1968 RS 1;Rechtssatz
Hat der Inhaber einer Apothekenkonzession von dieser keinen Gebrauch gemacht, so bedeutet dies insbesondere, daß rechtsgeschäftliche Verfügungen, die ein "Apothekenunternehmen" oder wenigstens einzelne Unternehmensbestandteile (abgesehen von der Apothekenkonzession) betreffen, nicht vorliegen (hier: kein Übergang der Apotheke iSd § 15 ApG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100189.X01Im RIS seit
23.01.2002