RS Vwgh 1995/3/29 95/10/0010

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Veröffentlicht am 29.03.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

EGVG Art9 Abs1 Z1;
VwGG §33a;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/10/0011 95/10/0015

Rechtssatz

Mit seiner nicht weiter zu Vorgängen des Verwaltungsstrafverfahrens in Beziehung gesetzten Behauptung, er habe einen der nach Art IX Abs 1 Z 1 EGVG inkriminierten Ausdrücke nicht gebraucht, spricht der Bf keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung iSd § 33a VwGG an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100010.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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