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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Z1;Rechtssatz
Eingehende Ausführungen zur Widerlegung der Rechtsauffassung des VfGH (in dem im Beschwerdefall ergangenen E VfGH 14.12.1994, K I-1/94 - 11), daß im Falle einer Abtretung nach Art 144 Abs 3 B-VG der VwGH auch dann nicht offenbar unzuständig iSd § 34 Abs 1 VwGG sei, wenn der Bf auch in der Beschwerdeergänzung (nach einem Mängelbehebungsauftrag iSd § 34 Abs 2 VwGG) ausschließlich in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt zu sein behauptet.
Gerichtsentscheidung
abg v VfGH E 1994/12/14 KI-1/94-11Schlagworte
Mängelbehebung Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995170030.X01Im RIS seit
11.07.2001