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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §7;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Asylgewährung - Richtet sich die Beschwerde eindeutig nur dagegen, daß dem ASt kein Asyl gewährt wurde, nicht aber auch dagegen, daß der Ausspruch der Erstbehörde, es werde die aufschiebende Wirkung der Berufung ausgeschlossen, aufrechterhalten wurde, könnte dieser Teil des angefochtenen Bescheides von einer allfälligen Aufhebung durch den VwGH nicht betroffen sein.
Schlagworte
Entscheidung über den AnspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:AW1995010037.A01Im RIS seit
20.11.2000