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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Verlangt ein Rechtsanwalt einige Zeit vor Bescheiderlassung Einsicht in den Verwaltungsakt, so stellt dies keine Berufung auf eine ihm erteilte Vollmacht iSd § 10 Abs 1 AVG dar. Der Bescheid durfte somit dem Bf persönlich zugestellt werden.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994010373.X01Im RIS seit
20.11.2000