RS Vwgh 1995/4/5 94/01/0373

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Veröffentlicht am 05.04.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Verlangt ein Rechtsanwalt einige Zeit vor Bescheiderlassung Einsicht in den Verwaltungsakt, so stellt dies keine Berufung auf eine ihm erteilte Vollmacht iSd § 10 Abs 1 AVG dar. Der Bescheid durfte somit dem Bf persönlich zugestellt werden.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994010373.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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