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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Wurde ein Antrag (auf Erteilung einer Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992) vom Rechtsanwalt des Fremden unter Berufung auf die erteilte Vollmacht eingebracht, folgt daraus, daß eine Zustellung des Bescheides wirksam allein an den Rechtsanwalt des Fremden erfolgen konnte (Hinweis B 14.5.1992, 91/16/0025).
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994180789.X01Im RIS seit
02.05.2001