RS Vwgh 1995/4/5 94/18/0789

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Veröffentlicht am 05.04.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
AVG §56;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Wurde ein Antrag (auf Erteilung einer Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992) vom Rechtsanwalt des Fremden unter Berufung auf die erteilte Vollmacht eingebracht, folgt daraus, daß eine Zustellung des Bescheides wirksam allein an den Rechtsanwalt des Fremden erfolgen konnte (Hinweis B 14.5.1992, 91/16/0025).

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994180789.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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