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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Konnte der Asylwerber bei der Erstvernehmung der Meinung sein, seine Angaben würden für die Beurteilung seiner Flüchtlingseigenschaft genügen, so ist es nicht schlüssig, die Unglaubwürdigkeit daraus abzuleiten, daß der Asylwerber seine Angaben lediglich wiederholt und, ohne damit in Widerspruch zu geraten, ergänzt.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994010760.X02Im RIS seit
20.11.2000