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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §16 Abs1;Rechtssatz
Konnte die belBeh auch von einer mehr als einmonatigen Aufenthaltsberechtigung des Asylwerbers in Ungarn ausgehen, so kann dieser die Annahme der Verfolgungssicherheit, die im Berufungsbescheid erstmalig und ohne Gewährung von Parteiengehör herangezogen wurde, doch durch behauptete Beispiele von Abschiebungen rumänischer Staatsbürger durch Ungarn entkräften (insoweit anders als etwa E 20.5.1994, 93/01/1290, in dem der VwGH ausgesprochen hat, daß die Annahme der BelBeh betreffend das Vorliegen von Verfolgungssicherheit für den Asylwerber im Hinblick auf die aufgezeigte Aufenthaltsberechtigung und mangels sonstiger hinreichender Gründe, weshalb es dem Asylwerber nicht möglich oder zumutbar gewesen wäre, weiterhin mit Billigung der staatlichen Behörden in Ungarn zu bleiben, nicht als unschlüssig angesehen werden kann).
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994010387.X01Im RIS seit
20.11.2000