RS Vwgh 1995/4/5 92/18/0469

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Veröffentlicht am 05.04.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §57 Abs1;
FrPolG 1954 §5 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Einreise des Fremden in das Bundesgebiet über die grüne Grenze, den seit Abschluß des Asylverfahrens rechtswidrigen Aufenthalt, das Fehlen eines Reisepasses und die Mittellosigkeit des Fremden ist die Verhängung der Schubhaft zur Sicherung der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes im Interesse der öffentlichen Ordnung notwendig (Hinweis E 17.6.1993, 93/18/0078; E 14.4.1993, 93/18/0072). Aus den gleichen Gründen ist die Verhängung der Schubhaft mit Mandatsbescheid zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992180469.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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