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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs1;Rechtssatz
Im Hinblick auf die Einreise des Fremden in das Bundesgebiet über die grüne Grenze, den seit Abschluß des Asylverfahrens rechtswidrigen Aufenthalt, das Fehlen eines Reisepasses und die Mittellosigkeit des Fremden ist die Verhängung der Schubhaft zur Sicherung der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes im Interesse der öffentlichen Ordnung notwendig (Hinweis E 17.6.1993, 93/18/0078; E 14.4.1993, 93/18/0072). Aus den gleichen Gründen ist die Verhängung der Schubhaft mit Mandatsbescheid zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992180469.X05Im RIS seit
20.11.2000