RS Vwgh 1995/4/6 93/15/0077

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Veröffentlicht am 06.04.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
FinStrG §98 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/15/0070 E 30. Mai 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Es entspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, daß jene Ausführungen, die zu Beginn eines Verfahrens gemacht werden, der Wahrheit näher kommen als spätere (Hinweis E 10.2.1987, 85/14/0142).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150077.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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