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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die Anregung des Abgabepflichtigen bei der Abgabenbehörde, sie möge in bestimmte Bankkonten Einsicht nehmen, stellt keine Entbindung der Bank vom Bankgeheimnis dar. Vielmehr ist es Sache des Abgabepflichtigen, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gemäß § 138 BAO die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Eine Verletzung der amtswegigen Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde liegt nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150060.X03Im RIS seit
20.11.2000