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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ob und in welcher Weise der handlungsfähige Empfänger vom Inhalt eines Schriftstückes Kenntnis nimmt, ist für die Beurteilung der Rechtswirksamkeit der Zustellung nicht von Belang (hier: Einwand der schon längere Zeit andauernden Sehbehinderung; Hinweis E 9.6.1965, 379/64, VwSlg 6659 A/1965).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995020017.X01Im RIS seit
20.11.2000