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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §15 Abs1;Rechtssatz
Hat der Lenker eines Kfz schon bei Antritt seiner Fahrt mit einer Verschlechterung seines Befindens und mit dem Auftreten von Beschwerden rechnen müssen (hier: Durchfall und Bauchschmerzen bei Antritt der Fahrt, Brechreiz auf der Autobahn in der Kolonne) und sich dennoch darauf eingelassen, das Fahrzeug zu lenken, so hat er sich selbst in die gefährliche Situation begeben, die nach seinen Behauptungen dazu führen mußte, daß er die ihm vorgeworfenen Verwaltungsübertretungen nach § 15 Abs 1 und § 46 Abs 4 lit d StVO begehen mußte (hier: Umstände, die eine Abstandnahme vom Lenken des Fahrzeuges unmöglich oder unzumutbar erscheinen ließen, hat der Beschuldigte nicht behauptet (Hinweis E 28.3.1990, 89/03/0307).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994020519.X02Im RIS seit
12.06.2001