Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/02/0073Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/05/15 90/02/0204 5Stammrechtssatz
Ein angebliches (längeres) Wohlverhalten des Besch nach der Straftat war schon deshalb nicht strafmildernd zu berücksichtigen, weil hiefür ein Zeitraum von ungefähr zwei Jahren nicht genügt (Hinweis E 28.9.1988, 88/02/0108).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995020072.X01Im RIS seit
03.04.2001