RS Vwgh 1995/4/19 94/16/0258

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.1995
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/12 89/16/0088 7

Stammrechtssatz

Die Annahme des Bereicherungswillens ist bei Zuwendungen an einen (kraft Gesetzes erbberechtigten) Angehörigen im besonderen gerechtfertigt, weil Familienbande Gestaltungen nahelegen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlaß besteht (Hinweis E 8.11.1977, 1168/77, VwSlg 5183 F/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160258.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten