RS Vwgh 1995/4/19 94/16/0258

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Veröffentlicht am 19.04.1995
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z1;
ErbStG §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Der Schenkungssteuer unterliegt auch eine als ein einheitliches Rechtsgeschäft zu beurteilende gemischte Schenkung bzw eine gemischte freigebige Zuwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160258.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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