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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Schenkungssteuer unterliegt auch eine als ein einheitliches Rechtsgeschäft zu beurteilende gemischte Schenkung bzw eine gemischte freigebige Zuwendung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160258.X01Im RIS seit
14.01.2002