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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217 Abs1;Rechtssatz
Ob der Abgabepflichtige darüber Klarheit hatte, durch welche Buchungen ein Abgabenrückstand von bestimmter Höhe in der Vergangenheit zustandegekommen war, ist für die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages unerheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130115.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.11.2009