RS Vwgh 1995/4/20 94/09/0377

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Veröffentlicht am 20.04.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §18 Abs1;
AuslBG §18 Abs3 lita;
AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0378

Rechtssatz

Eine Tiefgarage für eine Wohnungseigentumsanlage fällt nicht unter den Ausdruck "Anlagen" iSd § 18 Abs 3 lit a AuslBG, mag sie auch aus vorgefertigten Betonteilen montiert worden sein, denn es handelt sich dabei offenkundig nicht um eine Produktionstätte oder um eine sonst dem betrieblichen Produktionsprozeß des Bestellers dienende Anlage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090377.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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