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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §18 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0378Rechtssatz
Eine Tiefgarage für eine Wohnungseigentumsanlage fällt nicht unter den Ausdruck "Anlagen" iSd § 18 Abs 3 lit a AuslBG, mag sie auch aus vorgefertigten Betonteilen montiert worden sein, denn es handelt sich dabei offenkundig nicht um eine Produktionstätte oder um eine sonst dem betrieblichen Produktionsprozeß des Bestellers dienende Anlage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090377.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.05.2012