RS Vwgh 1995/4/20 92/13/0071

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Veröffentlicht am 20.04.1995
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §6;

Rechtssatz

Anders als bei der betriebswirtschaftlichen, handelsrechtlichen und bilanzsteuerlichen Bewertung des Betriebsvermögens, wo die Berücksichtigung aufschiebend bedingter Lasten geboten sein kann, ist die Berücksichtigung solcher Lasten im Rahmen des Bewertungsgesetzes durch dessen § 6 ausdrücklich untersagt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130071.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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