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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BPG 1990 §4;Rechtssatz
Die eigenen Beitragsleistungen des Arbeitnehmers zu einer (betrieblichen oder überbetrieblichen) Pensionskasse dienen lediglich dem Erwerb einer Pensionsanwartschaft, der für die Anerkennung als Werbungskosten erforderliche unmittelbare Zusammenhang mit (künftigen) Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht aber nicht. Die Beitragsleistungen stellen somit keine Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 EStG 1988 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130077.X02Im RIS seit
07.06.2001