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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Bei einem Lehrer kann die Benützung eines häuslichen Arbeitszimmers für Vorbereitung des Unterrichts und Korrektur von Schularbeiten durchaus notwendig sein (Hinweis E 14.3.1990, 89/13/0102).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130032.X01Im RIS seit
20.11.2000