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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §123 Abs1;Rechtssatz
Solange sich eine den Senatsmitgliedern zur Fassung des Einleitungsbeschlusses und Verhandlungsbeschlusses zur Verfügung stehende kurze Vorbereitungszeit nicht auf die Rechtmäßigkeit des Bescheides (Einleitungsbeschluß und Verhandlungsbeschluß) auswirkt, kann der Beamte dadurch für sich allein keine relevante Rechtsverletzung in bezug auf den angefochtenen Bescheid ableiten.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993090359.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.03.2011