RS Vwgh 1995/4/20 93/09/0359

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Veröffentlicht am 20.04.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §123 Abs1;
BDG 1979 §124 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Solange sich eine den Senatsmitgliedern zur Fassung des Einleitungsbeschlusses und Verhandlungsbeschlusses zur Verfügung stehende kurze Vorbereitungszeit nicht auf die Rechtmäßigkeit des Bescheides (Einleitungsbeschluß und Verhandlungsbeschluß) auswirkt, kann der Beamte dadurch für sich allein keine relevante Rechtsverletzung in bezug auf den angefochtenen Bescheid ableiten.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993090359.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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