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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Wenn durch Eigentumsübergang ein Wechsel der Parteistellung im Abbruchverfahren (hier gem § 70a Abs 1 Stmk BauO 1968) eintritt, dann kommt den neuen Eigentümern jedenfalls ab Erwerb ihres Eigentumsrechts (und damit der Parteistellung im Abbruchverfahren) auch die Parteistellung im bereits anhängigen Baubewilligungsverfahren zu, auch wenn dieses nicht von ihnen eingeleitet wurde.
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992060036.X01Im RIS seit
12.02.2002