RS Vwgh 1995/4/20 92/06/0036

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Veröffentlicht am 20.04.1995
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
AVG §8;
BauO Stmk 1968 §58;
BauO Stmk 1968 §62;
BauO Stmk 1968 §70a Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Wenn durch Eigentumsübergang ein Wechsel der Parteistellung im Abbruchverfahren (hier gem § 70a Abs 1 Stmk BauO 1968) eintritt, dann kommt den neuen Eigentümern jedenfalls ab Erwerb ihres Eigentumsrechts (und damit der Parteistellung im Abbruchverfahren) auch die Parteistellung im bereits anhängigen Baubewilligungsverfahren zu, auch wenn dieses nicht von ihnen eingeleitet wurde.

Schlagworte

Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992060036.X01

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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