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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Selbst eine Entlassung durch den letzten Arbeitsgeber iZm der "politischen Auffälligkeit" des Antragstellers stellt noch keinen Nachweis einer durch eine unmittelbar gegen die Person des Antragstellers gerichtete Maßnahme einer Behörde oder einen Eingriff der NSDAP erzwungenen Emigration iSd § 1 Abs 2 lit f OFG dar (Hinweis E 22.11.1972, 1558/72, VwSlg 8319 A/1972).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993090408.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.09.2012