RS Vwgh 1995/4/24 95/10/0016

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Veröffentlicht am 24.04.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §15 Abs1;
ApG 1907 §46 Abs2;
AVG §63 Abs1;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Als sachliche Voraussetzung setzt die Erteilung der Konzession nach § 46 Abs 2 ApG für eine schon bestehende, auf Grund einer Konzession betriebene, durch Rechtsgeschäft oder im Erbweg auf den Erwerber übergegangenen Apotheke (abgesehen von dem Fall des Betriebes durch eine Personengesellschaft) lediglich die Prüfung voraus, ob ein Übergang des Apothekenunternehmens iSd § 15 ApG vorliegt; für eine Parteistellung der Nachbarapotheker ist - auch im zeitlichen Geltungsbereich der ApGNov 1990 - kein Raum (Hinweis zu § 46 ApG, RGBl 1907/5, E 30.1.1968, 955/67, VwSlg 7279 A/1968).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100016.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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