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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §15 Abs1;Rechtssatz
Als sachliche Voraussetzung setzt die Erteilung der Konzession nach § 46 Abs 2 ApG für eine schon bestehende, auf Grund einer Konzession betriebene, durch Rechtsgeschäft oder im Erbweg auf den Erwerber übergegangenen Apotheke (abgesehen von dem Fall des Betriebes durch eine Personengesellschaft) lediglich die Prüfung voraus, ob ein Übergang des Apothekenunternehmens iSd § 15 ApG vorliegt; für eine Parteistellung der Nachbarapotheker ist - auch im zeitlichen Geltungsbereich der ApGNov 1990 - kein Raum (Hinweis zu § 46 ApG, RGBl 1907/5, E 30.1.1968, 955/67, VwSlg 7279 A/1968).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100016.X04Im RIS seit
11.07.2001