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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §430;Rechtssatz
Im Konzessionserteilungsverfahren nach § 46 Abs 2 ApG iVm § 15 Abs 1 ApG ist die Parteistellung und Berufungsberechtigung desjenigen in Betracht zu ziehen, der schlüssig einen Sachverhalt behauptet, wonach er und nicht ein anderer Bewerber, der sich ebenfalls auf einen Rechtserwerb beruft, der
aus einem Rechtsnachfolgeverhältnis zum bisherigen Konzessionär abgeleitet ist zB nach den zivilrechtlichen Vorschriften über die Doppelveräußerung oder den erbrechtlichen Regelungen als derjenige anzusehen sei, auf den die öffentliche Apotheke iSd § 15 Abs 1 ApG übergegangen sei.
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100016.X06Im RIS seit
11.07.2001