Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §10;Rechtssatz
Einem "Nachbarapotheker" kann die durch § 48 Abs 2 ApG iVm § 51 Abs 3 ApG eingeräumte Stellung nicht dadurch entzogen werden, daß die Behörde zu Unrecht das verkürzte Verfahren nach § 46 Abs 2 ApG angewendet hat. Daraus ergibt sich im Fall einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke, daß jene Personen, bei denen eine Berührung in der durch § 48 Abs 2 ApG iVm § 51 Abs 3 ApG eingeräumten Rechtsposition in Betracht kommt, in einem Verfahren, das über einen auf § 46 Abs 2 ApG gestützten Antrag eingeleitet wurde, geltend machen können, es liege kein Sachverhalt vor, der Grundlage für die Erteilung einer Konzession im verkürzten Verfahren nach § 46 Abs 2 ApG sein könne.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100016.X09Im RIS seit
11.07.2001