RS Vwgh 1995/4/24 95/10/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1995
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10;
ApG 1907 §15 Abs1;
ApG 1907 §46 Abs2;
ApG 1907 §48 Abs2;
ApG 1907 §51 Abs3;
AVG §8;

Rechtssatz

Einem "Nachbarapotheker" kann die durch § 48 Abs 2 ApG iVm § 51 Abs 3 ApG eingeräumte Stellung nicht dadurch entzogen werden, daß die Behörde zu Unrecht das verkürzte Verfahren nach § 46 Abs 2 ApG angewendet hat. Daraus ergibt sich im Fall einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke, daß jene Personen, bei denen eine Berührung in der durch § 48 Abs 2 ApG iVm § 51 Abs 3 ApG eingeräumten Rechtsposition in Betracht kommt, in einem Verfahren, das über einen auf § 46 Abs 2 ApG gestützten Antrag eingeleitet wurde, geltend machen können, es liege kein Sachverhalt vor, der Grundlage für die Erteilung einer Konzession im verkürzten Verfahren nach § 46 Abs 2 ApG sein könne.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100016.X09

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten