RS Vwgh 1995/4/24 94/10/0139

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Veröffentlicht am 24.04.1995
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L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
NatSchG Slbg 1993 §23 Abs3;
NatSchG Slbg 1993 §4;

Rechtssatz

Umfaßt ein als eine Einheit anzusehendes Projekt, für das Maßnahmen zur Bewilligung beantragt wurden (hier: gem § 23 Abs 3 Slbg NatSchG 1993), die sich auf mehrere Grundstücke beziehen, jedenfalls Flächen, die als Moore anzusehen sind, bedarf das (gesamte) Projekt einer Bewilligung nach dem Slbg NatSchG 1993.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100139.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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