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L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SalzburgNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Umfaßt ein als eine Einheit anzusehendes Projekt, für das Maßnahmen zur Bewilligung beantragt wurden (hier: gem § 23 Abs 3 Slbg NatSchG 1993), die sich auf mehrere Grundstücke beziehen, jedenfalls Flächen, die als Moore anzusehen sind, bedarf das (gesamte) Projekt einer Bewilligung nach dem Slbg NatSchG 1993.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100139.X05Im RIS seit
11.07.2001