RS Vwgh 1995/4/24 94/19/1110

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Veröffentlicht am 24.04.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0065/78 E 18. Oktober 1978 VwSlg 9662 A/1978 RS 5

Stammrechtssatz

Nur dort, wo eine Klarstellung eines RS oder RVerhältnises eine RGefährdung des Antragstellers beseitigen kann, kommt der Klarstellung für die Zukunft rechtl. Bedeutung zu.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994191110.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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