RS Vwgh 1995/4/24 94/19/1110

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Veröffentlicht am 24.04.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs1;
VwGG §42 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0012 1

Stammrechtssatz

Lautet der Bescheidspruch auf Abweisung (statt richtig auf Zurückweisung), wird die Partei durch dieses Vergreifen im Ausdruck in ihren Rechten nicht verletzt, wenn der Sache nach eine Zurückweisung erfolgt ist (Hinweis E 24.9.1987, 87/02/0100).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994191110.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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