RS Vwgh 1995/4/24 95/10/0035

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Veröffentlicht am 24.04.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §53 Abs1;
AVG §7 Abs1 Z4;
AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Daß ein Verwaltungsorgan in einer bestimmten Angelegenheit Anzeige erstattet hat, führt für sich allein nicht zur Befangenheit dieses Organs (Hinweis: Hauer-Leukauf, Handbuch des Österreichischen Verwaltungsverfahrens, vierte Aufl, S 95).

Schlagworte

Befangenheit von Sachverständigen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100035.X06

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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