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21/03 GesmbH-RechtNorm
GewO 1994 §13 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/04/0067Rechtssatz
Einem handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH steht ein maßgeblicher Einfluß iSd § 13 Abs 5 GewO 1994 auf den Betrieb der Geschäfte dieser Gesellschaft zu. Auf ihn trifft daher der Gewerbeausschließungsgrund des § 13 Abs 3 iVm Abs 5 GewO 1994 zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995040066.X02Im RIS seit
23.05.2001Zuletzt aktualisiert am
11.08.2010