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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §873;Rechtssatz
Hat der Verkäufer eines Grundstückes, auf dem sich bewilligungspflichtige, aber konsenslose Baulichkeiten befinden, dem Käufer des Grundstückes und nunmehrigen Adressaten des Bauauftrages zugesichert, die Baulichkeiten dürften bestehen bleiben und es bestünde keinerlei Veranlassung, daß diese Baulichkeiten entfernt würden, und bringt der Adressat des Bauauftrages vor, er sei dadurch in Irrtum geführt worden, so können damit keine Verletzungen öffentlichrechtlicher Bestimmungen durch die Verwaltungsbehörde aufgezeigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995050019.X03Im RIS seit
11.07.2001