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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/21 94/20/0109 1Stammrechtssatz
Bei § 2 Abs 3 AsylG 1991 handelt es sich um die Internationalisierung der res judicata, da der Zweitantrag bei Vorliegen des Ausschließungsgrundes unabhängig davon zurückzuweisen ist, ob der Erstantrag in Österreich oder in einem anderen Staat gestellt wurde; es muß allerdings sichergestellt sein, daß es sich tatsächlich um einen unveränderten Sachverhalt handelt.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994200258.X01Im RIS seit
20.11.2000