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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AufsichtsbeschwerdeLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidcharakter einer Mitteilung der Tir LReg betreffs fehlender Anhaltspunkte für aufsichtsbehördliche MaßnahmenRechtssatz
Auf die Handhabung des Aufsichtsrechtes besteht kein Rechtsanspruch (VfSlg. 3792/1960). Tatsächlich hat sich auch die Tiroler Landesregierung mit der Mitteilung begnügt, daß sich keine Anhaltspunkte für eine Gesetzwidrigkeit des gegenständlichen Teilbebauungsplanes ergeben hätten. Einer derartigen Mitteilung kommt ein individuell-normativer Inhalt nicht zu.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Aufsichtsbeschwerde, BescheidbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:B230.1991Dokumentnummer
JFR_10089383_91B00230_01