RS Vfgh 1991/6/17 B230/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.1991
beobachten
merken

Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Aufsichtsbeschwerde

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidcharakter einer Mitteilung der Tir LReg betreffs fehlender Anhaltspunkte für aufsichtsbehördliche Maßnahmen

Rechtssatz

Auf die Handhabung des Aufsichtsrechtes besteht kein Rechtsanspruch (VfSlg. 3792/1960). Tatsächlich hat sich auch die Tiroler Landesregierung mit der Mitteilung begnügt, daß sich keine Anhaltspunkte für eine Gesetzwidrigkeit des gegenständlichen Teilbebauungsplanes ergeben hätten. Einer derartigen Mitteilung kommt ein individuell-normativer Inhalt nicht zu.

Entscheidungstexte

  • B 230/91
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 17.06.1991 B 230/91

Schlagworte

Aufsichtsbeschwerde, Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1991:B230.1991

Dokumentnummer

JFR_10089383_91B00230_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten