RS Vwgh 1995/4/25 93/04/0105

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Veröffentlicht am 25.04.1995
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356 Abs1;
GewO 1973 §356 Abs3;
GewO 1973 §74 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0222 3 (hier nach der Rechtslage vor der GewRNov 1988)

Stammrechtssatz

Der Umstand einer mangelnden antragsgemäßen Deckung einer Betriebsanlagengenehmigung steht als verfahrensrechtliche Frage im untrennbaren Zusammenhang mit den durch § 74 Abs 2 im Zusammenhalt mit § 356 Abs 3 GewO 1973 normierten subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993040105.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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