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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §356 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0222 3 (hier nach der Rechtslage vor der GewRNov 1988)Stammrechtssatz
Der Umstand einer mangelnden antragsgemäßen Deckung einer Betriebsanlagengenehmigung steht als verfahrensrechtliche Frage im untrennbaren Zusammenhang mit den durch § 74 Abs 2 im Zusammenhalt mit § 356 Abs 3 GewO 1973 normierten subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993040105.X03Im RIS seit
20.11.2000