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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §13 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/04/0067Rechtssatz
Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, daß möglicherweise die Voraussetzungen für ein Nachsichtsverfahren gegeben sind (Hinweis E 21.12.1993, 93/04/0078).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995040066.X04Im RIS seit
23.05.2001Zuletzt aktualisiert am
11.08.2010