Das Handeln der "Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe" ist der Stadt Wien als Rechtsträger zuzurechnen (Hinweis E 10.12.1991, 91/04/0092). Die den "Wiener Stadtwerken-Verkehrsbetriebe" gegenüber gesetzten Rechtsakte sind gegenüber dem Rechtsträger Stadt Wien gesetzt. Die Stadt Wien tritt - soweit die Unternehmung "Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe" betroffen ist - nicht nur in einem eingeschränkten Bereich unter der genannten Bezeichnung auf.