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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/07/0022 E 14. Juni 1988 RS 5Stammrechtssatz
Die Entscheidung über ein Ansuchen des Verpflichteten um wasserrechtliche Bewilligung in Bezug auf jene Neuerung, deren Beseitigung von einem Betroffenen verlangt wurde, bildet keine Vorfrage für die Entscheidung gem § 138 Abs 1 WRG 1959 über dieses Verlangen (Hinweis auf E 22.4.1986, 86/07/0001), sodass im vorliegenden Fall die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid erlassen durfte, ohne dass noch über das vom Bfr nach Ergehen des erstinstanzlichen Bescheides gestellte Bewilligungsansuchen entschieden war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992070197.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.09.2012