Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Das auf öffentliche Interessen gründende Erfordernis nach § 138 Abs 1 lit a WRG, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen, schließt nicht nur einen Alternativauftrag gemäß § 138 Abs 2 WRG aus (Hinweis E 21.10.1986, 86/07/0220, E 24.9.1991, 91/07/0016), sondern auch die Möglichkeit der Erwirkung einer nachträglichen wasserrechtlichen Bewilligung für dasselbe Vorhaben, das bereits Gegenstand eines rechtskräftigen Abtragungsauftrages nach § 138 Abs 1 lit a WRG aus öffentlichen Interessen gewesen ist (Hinweis E 28.11.1963, 1491/63).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992070197.X04Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.09.2012