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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art20 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/03/0321Rechtssatz
Aus der schriftlichen Ermächtigung des BM für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, gem § 35 und § 36 Abs 1 und Abs 2 EisenbahnG eine eisenbahnrechtliche Baugenehmigung zu erteilen, ergibt sich zweifelsfrei, daß sie auch die Erlassung des Bescheides (betreffend die Baugenehmigung) beinhaltet (im Beschwerdefall kann dahingestellt bleiben ob die belangte Behörde auch zu einer negativen Entscheidung ermächtigt gewesen wäre). Der Umstand, daß der BMÖWV als Oberbehörde die belangte Behörde angewiesen
hat, bestimmte Punkte in den Bescheidspruch aufzunehmen, begründet aus dem Gesichtspunkt der Zuständigkeit der belangten Behörde keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides (Hinweis E VfGH VfSlg 7772/76).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993030191.X04Im RIS seit
17.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.07.2015