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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/18 91/03/0059 2Stammrechtssatz
Verkehrstechnisch geschulten Organen der Straßenaufsicht ist ein wenn auch nur im Schätzungsweg gewonnenes Urteil darüber zuzubilligen, ob ein vorbeifahrendes Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit in erheblichem Ausmaß, also mit mehr als einem Drittel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, überschritten hat oder nicht, wobei bereits eine Beobachtungsstrecke von rund 100 Metern ausreicht, entsprechende Sicht und Beleuchtungsverhältnisse vorausgesetzt (Hinweis E 9.7.1987, 87/02/0015, Hinweis E 23.9.1988, 88/02/0015).
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Feststellen der Geschwindigkeit Grundsatz der GleichwertigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993030121.X01Im RIS seit
12.06.2001