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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/03/0321Rechtssatz
Der Bauwerber legt im Verwaltungsverfahren die Trassenführung durch die Einreichung des Bauentwurfes gem § 32 EisenbahnG fest. Im Rahmen dieses Antrages hat die Behörde die Bewilligung zu erteilen oder zu versagen (Hinweis E 2.3.1994, 92/03/0037).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993030191.X05Im RIS seit
17.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.07.2015