RS Vwgh 1995/4/26 93/03/0191

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Veröffentlicht am 26.04.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §66 Abs4;
EisenbahnG 1957 §32;
EisenbahnG 1957 §35;
EisenbahnG 1957 §36;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/03/0321

Rechtssatz

Der Bauwerber legt im Verwaltungsverfahren die Trassenführung durch die Einreichung des Bauentwurfes gem § 32 EisenbahnG fest. Im Rahmen dieses Antrages hat die Behörde die Bewilligung zu erteilen oder zu versagen (Hinweis E 2.3.1994, 92/03/0037).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993030191.X05

Im RIS seit

17.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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