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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/02/21 92/07/0178 3Stammrechtssatz
Zwischen der Bewilligung eines Vorhabens und dem Begehren eines Betroffenen auf Beseitigung des allenfalls wasserrechtlich Bewilligten und Ausgeführten herrscht nicht Identität der Sache iSd § 68 Abs 1 AVG; das Vorliegen einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Maßnahme oder Anlage begründet ein Hindernis nur für den Erfolg, nicht aber für die Zulässigkeit eines auf § 138 WRG 1959 gestützten Abhilfebegehrens. Der Betroffene hat jedenfalls ein Recht auf meritorischen Abspruch über sein Begehren.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992070197.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.09.2012