Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Dem Bf ist es zwar verwehrt, in einem anhängigen Beschwerdeverfahren in Schriftsätzen weitere Beschwerdepunkte geltend zu machen oder den Beschwerdegegenstand zu erweitern. Nachträgliches Vorbringen im Rahmen der geltend gemachten Beschwerdepunkte ist jedoch nicht unzulässig und ist diesbezüglich dem VwGH eine Auseinandersetzung mit nachgetragenen Beschwerdegründen nicht verwehrt (Hinweis E 27.2.1980, 1498/79 ua).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995110103.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
04.07.2010