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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ArbIG 1993 §13;Rechtssatz
Im Fall einer sogenannten Amtsbeschwerde geht es nicht um die Geltendmachung der Verletzung subjektiver Rechte. Das Formerfordernis der Angabe der Beschwerdepunkte nach § 28 Abs 1 Z 4 VwGG kommt bei solchen Beschwerden daher nicht zum Tragen (vgl auch § 28 Abs 2 VwGG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995110018.X02Im RIS seit
23.03.2001