RS Vwgh 1995/4/27 95/11/0018

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Veröffentlicht am 27.04.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ArbIG 1993 §13;
B-VG Art131 Abs2;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs2;

Rechtssatz

Im Fall einer sogenannten Amtsbeschwerde geht es nicht um die Geltendmachung der Verletzung subjektiver Rechte. Das Formerfordernis der Angabe der Beschwerdepunkte nach § 28 Abs 1 Z 4 VwGG kommt bei solchen Beschwerden daher nicht zum Tragen (vgl auch § 28 Abs 2 VwGG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995110018.X02

Im RIS seit

23.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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