Index
L34002 Abgabenordnung KärntenNorm
BAO §249;Rechtssatz
§ 205 Abs 1 Krnt LAO 1991 normiert die Zuständigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz, eine Berufung, "die gegen einen von ihr erlassenen Bescheid eingebracht worden ist", zurückzuweisen. Dies bedeutet zunächst jedenfalls, daß die erstinstanzliche Behörde nicht zuständig ist, eine Berufung gegen einen Bescheid der Abgabenbehörde zweiter Instanz, die (unzutreffenderweise, vgl § 196 Krnt LAO 1991) bei ihr eingebracht wurde, zurückzuweisen; in einem solchen Fall muß die Zurückweisung von der Abgabenbehörde zweiter Instanz ausgesprochen werden (Hinweis: Stoll, BAO-Kommentar, Bd 3, 2681).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992170288.X02Im RIS seit
11.07.2001