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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs1;Rechtssatz
Es ändert nichts an der Geltung einer Kurzparkzonenverordnung - als Bestimmung eines Gebietes, woran die StVO 1960 (im Gesetz bestimmte) Rechtsfolgen knüpft - die der Landesgesetzgeber als eine der Voraussetzungen für das Entstehen der Abgabepflicht als Sachverhaltselement bestimmt, daß FÜR DEN RECHTSFOLGENBEREICH in straßenpolizeilicher Hinsicht die Wirksamkeit der Kurzparkzonenverordnung (durch weitergehende Verkehrsbeschränkungen - hier: Halteverbot) "zurückgedrängt" ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992170300.X03Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018