RS Vwgh 1995/4/27 92/17/0300

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Veröffentlicht am 27.04.1995
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ParkometerG Wr 1974 §1 Abs1;
StVO 1960 §25 Abs1;

Rechtssatz

Es ändert nichts an der Geltung einer Kurzparkzonenverordnung - als Bestimmung eines Gebietes, woran die StVO 1960 (im Gesetz bestimmte) Rechtsfolgen knüpft - die der Landesgesetzgeber als eine der Voraussetzungen für das Entstehen der Abgabepflicht als Sachverhaltselement bestimmt, daß FÜR DEN RECHTSFOLGENBEREICH in straßenpolizeilicher Hinsicht die Wirksamkeit der Kurzparkzonenverordnung (durch weitergehende Verkehrsbeschränkungen - hier: Halteverbot) "zurückgedrängt" ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992170300.X03

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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